Versicherungsrecht
Streit mit der Versicherung ist vorprogrammiert, wenn der Versicherte die Leistungen eigener oder fremder Versicherungen in Anspruch nimmt und sodann erfährt, was er in den allgemeinen Versicherungsbedingungen hätte lesen müssen. Versicherte treffen auch im Schadensfall eine Fülle von Miteilungspflichten und sonstigen Obliegenheiten. Wer diese Verpflichtungen verletzt oder fahrlässig unvollständige Angaben macht, kann den Anspruch auf die Versicherungsleistung verlieren. Rechtszeitige Information ist daher ratsam. Ob Haftpflicht oder Unfallversicherung, auch wenn der größte Teil der Leistung im ersten Schritt beglichen wird, es bleibt der Streit um Restausgleich, Schmerzensgeld, Spätfolgenausgleich.
Rechtsanwältin Ruth Ammon nimmt sich Ihrer Fragen an, berät zum richtigen Abschluss von Versicherungen und führt Schlichtungsgespräche mit Versicherungen und ihren Kunden.
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