Kosten
Scheuen Sie sich bitte nicht, uns nach den Kosten fragen. Die Höhe der Gebühren und das Kostenrisiko gehören in einem Streitfall selbstverständlich zu den Belangen, die sorgfältig abgewogen werden müssen.
Unsere Gebühren richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vergütungsvorgaben. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) unterscheidet zunächst nach der Art der Tätigkeit, also, ob der Rechtsanwalt nur beratend, außergerichtlich oder vor Gericht tätig wird. Die Höhe der Gebühren richtet sich dann nach dem wirtschaftlichen Interesse, dem so genannten Gegenstandswert, den die Angelegenheit für Sie hat. Hierzu finden Sie nebenstehend eine Gebührentabelle, die Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht.
In Strafsachen und vielen sozialrechtlichen Streitigkeiten sieht das Gesetz eine andere Berechnungsart vor.
Seit dem 01.07.2006 sind wir gesetzlich gehalten, mit Ihnen bei außergerichtlichen Angelegenheiten eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. Auch hier richten wir uns weiterhin nach den bisher geltenden gesetzlichen Regelungen. Allerdings vereinbaren wir mit Ihnen eine Mindestgebühr und in Strafsachen und sozialrechtlichen Streitigkeiten einen bestimmten Gebührenbetrag. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass für alle Beteiligten Kostentransparenz besteht.
