“Unsere Kanzlei ist Ihre
persönliche Rechtsabteilung”
Holger Schmidt-Brücken
Rechtsanwalt Holger Schmidt-Brücken ist seit 1996 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Zuvor arbeitete er drei Jahre in einem Anwaltsnotariat in Darmstadt mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Familien- und Erbrecht. 1998 gründete er mit zwei Berufskollegen die Anwaltskanzlei in Darmstadt-Eberstadt.
Rechtsanwalt Holger Schmidt-Brücken ist seit 2001 Fachanwalt für Familienrecht mit Zulassung an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Seit Jahren liegt der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit im Familienrecht und Erbrecht.
Bundesweit setzt sich Rechtsanwalt Holger Schmidt-Brücken in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten ein und vertritt Versicherte und Verbände vor den Sozialgerichten in allen Instanzen, bis hin zum Bundessozialgericht. Er ist Fachanwalt für Sozialrecht.
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